mercator Maschinen GmbH
Angaben gemäß § 5 TMG
Firmensitz: | Am Rosenkamm 7 57223 Kreuztal |
Telefon: | +49 2732 / 55 36 50 |
E-Mail-Kontakt: | contact(at)mercator-maschinen.de |
Geschäftsführer: | Dipl.-Kfm. Achim Stötzel |
Handelsregister: | Amtsgericht Siegen HRB 11203 |
USt-ID-Nr.: | DE310789995 |
Website: | https://mercator-maschinen.de |
Link zur Datenschutzerklärung: https://mercator-maschinen.de/datenschutz
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Allgemeines
- Vertragsabschluss
- Zahlungsbedingungen und Preise
- Lieferfristen
- Gefahrenübergang, Versand und Lieferung
- Eigentumsvorbehalt
- Gewährleistung, Haftungsausschluss
- Erfüllungsort, Gerichtsstand
- Abschließende Bestimmung
§ 1 Allgemeines
Lieferungen, Leistungen, Angeboten und Verträgen der Firma mercator Maschinen GmbH – nachfolgend Verkäufer genannt – liegen ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Sie werden mit Vertragsabschluß bzw. mit Bestellung oder dem Gebot unserer Waren Vertragsinhalt, auch soweit Agenturgeschäfte vorliegen.
Etwaige widersprechende Geschäftsbedingungen des Käufers gelten ausdrücklich als ausgeschlossen. Jede Art von Ergänzungen oder Änderungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt wurden. Gegen Bestätigungen des Käufers oder Hinweisen auf dessen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
§ 2 Vertragsabschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, dies gilt auch, wenn wir dem Käufer technische Dokumentationen wie Zeichnungen, Pläne, Berechnungen etc. auch in elektronischer Form – überlassen haben. An diesen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.
2.2 Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sie Annahme kann entweder schriftlich bsp. durch Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
§ 3 Zahlungsbedingungen und Preise
3.1 Für die Lieferung gelten die ausgewiesenen bzw. vereinbarten Preise in der Regel falls nicht anderes angegeben, exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Preise verstehen sich zzgl. Versandkosten, soweit nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
3.2 Alle Priese verstehen sich netto Kasse, vor Verladung bzw. Abholung. Im übrigen sind die Rechnungsbeträge sofort nach Erhalt der Rechnung in bar ohne Abzug zur Zahlung fällig. Eine Zahlung gilt es dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer unwiderruflichen Einlösung als Zahlung.
Diskont- und Einzugsspesen sowie alle anderen hierbei anfallenden Bankgebühren gehen zu Lasten des Käufers. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist der Verkäufer berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Bankzins der EZB nach Diskontüberleitungsgesetz zu berechnen, soweit er nicht einen höheren Schaden nachweist.
3.3 Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und dieser rechtskräftig festgestellt oder vom Verkäufer anerkannt worden ist.
3.4 Bei Exportgeschäften ist der Kaufpreis bar am Erfüllungsort zu entrichten. Bei besonderen Vereinbarungen werden nur unwiderrufliche Akkreditive akzeptiert oder Treuhandgeschäfte mit deutschen Großbanken.
§ 4 Lieferfristen
4.1 Eine vereinbarte Lieferzeit beginnt mit der unwidersprochenen oder bestätigten Bestellung. Im Übrigen sind Liefertermine unverbindlich. Soweit nicht ausdrücklich deren Fixierung vereinbart ist.
4.2 Lieferverzögerungen, die durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen verursacht werden oder in Folge höherer Gewalt, politischer Unruhen oder Aufruhr, Betriebsstörungen, Schienenbruch, Arbeitseinstellungen, Unwetter etc. verursacht und nicht vom Verkäufer zu vertreten sind, verlängern sich die Lieferfristen entsprechend der Dauer derartiger Ereignisse. Lieferverzögerungen sind aber stets in kürzester Frist vom Verkäufer dem Käufer mitzuteilen.
§ 5 Gefahrenübergang, Versand und Lieferung
5.1 Die Lieferung erfolgt ab Lager oder ab Standort der bestellten Ware, dort ist auch der Erfüllungsort. Im Übrigen ist Erfüllungsort der Sitz des Verkäufers. Eine Versendung der Waren an einen anderen Ort als den Erfüllungsort erfolgt auf Kosten und Risiko des Käufers. Die Versandart und die mit dem Versand beauftragte Firma werden vom Käufer nach eigenem Ermessen bestimmt.
5.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit Übergabe auf den Käufer über. Ab dem Erfüllungsort trägt alleine der Käufer die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware. Bei Eingang hat er die Ware auf Transportschäden zu kontrollieren und im Feststellungsfalle dies auf dem Lieferschein zu vermerken. Deshalb sollte er die Ware bei Festgestellten Transportschäden nicht annehmen. Seine Ansprüche muss der Käufer einschließlich der Transportschäden beim Spediteur oder Frachtführer unverzüglich anzeigen. Er soll dies auch dem Verkäufer schriftlich mitteilen.
5.3 Teillieferungen durch den Verkäufer sind zulässig, soweit dies dem Käufer zumutbar ist. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbstständige Leistung.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
6.1 Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen und noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgründen, vor.
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei der Verkäufer als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren
Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt der Verkäufer Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
6.2 Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der gelieferten Ware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt, soweit er mit seinen Zahlungsverpflichtungen dem Verkäufer gegenüber nicht in Verzug ist. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist nicht gestattet. Der Käufer ist verpflichtet, die Rechte des Verkäufers bei Weiterverkauf unter Vorbehalt oder auf Kredit zu sichern. Wird die Vorbehaltsware beim Käufer gepfändet oder beschlagnahmt, hat er den Verkäufer darüber unverzüglich zu unterrichten. Er hat ferner Dritte, die Zugriff auf die Ware nehmen wollen, auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen.
Die Forderungen des Verkäufers aus Weiterveräußerung oder Vorbehaltsveräußerung tritt der Käufer bereits an den Verkäufer ab, der die Abtretung hiermit annimmt. Gleichwohl ist der Käufer zur Einziehung berechtigt, so lange er seinen Verpflichtungen dem Verkäufer gegenüber nachkommt. Er ist verpflichtet auf Verlangen der Verkäufers die Abtretung Drittkäufern bekannt zu geben und dem Verkäufer die zur Einziehung der Forderung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen.
Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen des Verkäufers um mehr als 10 Prozent, wird der Verkäufer die Sicherheiten auf Verlangen des Käufers nach Wahl der Verkäufers freigeben.
6.3 Bei Zahlungsverzug, insbesondere nach Nichteinlösen von Schecks, ist der Verkäufer berechtigt ohne Vorliegen eines gerichtlichen Titels oder einer Ermächtigung nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren haben, an sich zu nehmen. Die Kosten für den Abtransport trägt der Käufer in voller Höhe. Der Käufer verpflichtet sich bei Nichteinlösung eines Schecks auf Anforderung seitens des Verkäufers die erhaltene Ware auf eigene Kosten zurückzusenden.
§ 7 Gewährleistung, Haftungsausschluss
7.1 Für Neuwaren gewährleistet der Verkäufer für die Dauer von 24 Monaten, bei gewerblicher Nutzung von 12 Monaten ab Ablieferung beim Käufer, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gebrauchte Waren und Maschinen werden verkauft wie besichtigt, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Der Kunde hat das Recht die Kaufsache vor Vertragsabschluss zu besichtigen und zu prüfen. Macht er von diesem Recht – gleich aus welchem Grund – nur teilweise oder keinen Gebrauch, so erkennt er den Zustand der Ware unbesehen als vertragsmäßige Leistung an.
7.2 Für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, der Nichtbeachtung von Hinweisen zur Anwendung oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind, übernimmt der Verkäufer keine Gewähr. Das Gleiche gilt für Mängel und Schäden, die durch Blitzschlag, Brand, netzbedingter Überspannung, Feuchtigkeit aller Art sowie falsche oder fehlerhafte Programmsoftware und / oder falscher Verarbeitungsdaten verursacht wurden.
Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes nicht befolgt hat. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
7.3 Die Gewährleistung erlischt, wenn der Käufer Handgriffe und / oder Reparaturen an Geräten vornimmt oder durch Personen wahrnehmen lässt, die nicht vom Verkäufer autorisiert wurden.
7.4 Nach Empfang der Lieferung ist die Ware unverzüglich zu prüfen. Offensichtliche Mängel oder durch den Verkäufer verursachte Fehllieferungen sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Andersfalls entfallen alle Gewährleistungs- oder Ersatzlieferungsansprüche. Die Vorschriften der §§ 377, 387 HGB gelten ergänzend.
7.5 Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann der Käufer als Nacherfüllung zunächst nach seiner Wahl Beseitigung des mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) verlangen. Erklärt sich der Käufer nicht darüber, welches der beiden Rechte er wählt, so kann der Verkäufer ihm hierzu eine angemessene Frist setzen. Nimmt der Käufer die Wahl nicht innerhalb der Frist vor, so geht mit Ablauf der Frist das Wahlrecht auf den Verkäufer über. Ist die gewählte Art der Nachlieferung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, so beschränkt sich der Anspruch auf die jeweils verbliebene Art der Nacherfüllung des § 439 II BGB. Weitergehende Rechte, insbesondere ein Rücktritt vom Kaufvertrag, können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden.
7.6 Durch den Austausch im Rahmen der Gewährleistung verlängert sich die Gewährleistungsfrist nicht. Sollte nicht ausdrücklich Anderes vereinbart sein, sind weitergehende Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind. Der Verkäufer haftet ferner nicht für entgangene Gewinne und sonstige Vermögensschäden des Käufers. Dies gilt nicht, soweit der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruht. Der Verkäufer haftet nicht bei Verlust von Daten für deren Wiederherstellung. Die Daten muss der Käufer vor Rücksendung bei Gewährleistungsansprüchen auf eigene Kosten sichern.
§ 8 Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Kreuztal, hier ist auch der Gerichtsstand.
§ 9 Abschließende Bestimmung
Sollte sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder des Liefervertrages als unwirksam erweisen, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und weiterhin wirksam.
Für alle Lieferungen gilt deutsches Recht als vereinbart, und zwar unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts. Das Recht, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben, bleibt davon unberührt.